Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich

1.1. Aufträge an die Colorpress Druckerei GmbH (Auftragnehmer) werden ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.

1.2. Sofern der Auftraggeber die Vertragsbestätigung mit seinen AGB beantwortet, wird diesen widersprochen. Selbst wenn kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgen sollte, liegt darin kein Einverständnis.

1.3. Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung von Druckerzeugnissen nach Vorgabe des Auftraggebers.

1.4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Auftragnehmers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Auftragnehmers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber.

2.2 Der Auftraggeber kann das Angebot über das in den Online-Shop des Auftragnehmers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Auftraggeber, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab. Ferner kann der Auftraggeber das Angebot auch postalisch, per E-Mail, per Fax, telefonisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Auftragnehmer kann das Angebot des Auftraggebern innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Auftraggebern eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Auftraggebern maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Auftraggebern die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Auftraggebern maßgeblich ist, oder
  • indem er den Auftraggebern nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Auftraggebers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Auftraggeber nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Auftraggebern zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5. Angaben des Auftragnehmers zum Gegenstand oder der Darstellung der Lieferung oder Leistung (z. B. Maße, Gewichte, Zeichnungen, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Angaben dieser Art sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Produkte sind zulässig, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird. Handelsüblich sind Minderlieferungen von 5% und Mehrlieferungen von 10% der bestellten Auflage, wobei nur die gelieferte Menge berechnet wird.

2.6. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Preise und Stornierung

3.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers genannten Preise. Diese enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, dies betrifft auch Mehr-, Minder- und Sonderleistungen, werden gesondert berechnet.

3.2. Änderungen der Druckdatei sind nach der Freigabe durch den Auftraggeber nicht mehr möglich.

3.3. Sofern der Auftraggeber die Änderung von angelieferten oder übertragenen Daten veranlasst, wird diese separat berechnet.

3.4. Stornierungen des Auftrags sind nach der Freigabe aufgrund der automatischen Verarbeitung der Druckdatei nicht mehr möglich.

4. Zahlung und Versand

4.1. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrundeliegenden Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise enthalten die Umsatzsteuer und die Versandkosten für den Standardversand innerhalb Deutschlands mit DPD. Verlangt der Auftraggeber eine schnellere Versendung, hat er die dafür anfallenden Kosten den Angaben auf der Webseite zu tragen.

4.2. Die Zahlung erfolgt bar oder per Überweisung. Die Vergütung  ist 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder der Mitteilung der Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Bei Nichteinlösung der Nachnahmesendung, gerät der Auftraggeber am Tag der Verweigerung der Nachnahmezahlung in Verzug.

4.3. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.

4.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

4.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unbestritten sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

5. Ausführung des Auftrags

5.1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder Email anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Daten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

5.2. Der Auftraggeber muss sich an die Vorgaben des Auftragnehmers hinsichtlich Auflösung, Dateigrößen etc. halten, er ist für die Druckfähigkeit der Daten verantwortlich. Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Profi-Datencheck). Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien anzufertigen.

5.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen.

6. Leistung und Fakturierung durch Dritte

6.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte, insbesondere durch mit ihm verbundene Unternehmen, zu erbringen.

6.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte, insbesondere mit an verbundene Unternehmen, abzutreten oder Dritte zur Geltendmachung im eigenen Namen zu ermächtigen.

7. Liefer- und Leistungszeit, Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 21 Tagen. Der konkrete Versandtermin hängt vom Auftrag ab und wird auf der Webseite bei der Bestellung angegeben. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Nachnahme oder Rechnungskauf am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

7.2.  Der Auftragnehmer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Auftragnehmer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten.

7.3. Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

7.4. Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Netto-Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.

7.5. Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, der Auftragnehmer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.

7.6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als Fixtermin oder verbindlicher Termin bestätigt sind. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.

7.7. Gerät der Auftragnehmer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

7.8. Tritt der Auftragnehmer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

8. Erfüllungsort, Lieferung

8.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit nichts anderes bestimmt ist.

8.3. Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

8.4. Der Versand erfolgt nur innerhalb Deutschlands.

9. Gewährleistung und Abnahme

9.1. Informationen zur Mängelhaftung: Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

9.2. Der Auftraggeber ist aufgefordert, binnen 7 Werktagen ab Erhalt der Lieferung die Abnahme zu erklären (§ 640 Abs. 1 S. 3 BGB).

10. Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Da dies beim Druck nach Vorlage des Auftraggebers der Fall ist, besteht für diese Verträge kein Widerrufsrecht.

11. Haftung

11.1. Die Haftung der Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Sofern fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

11.2. Der Auftraggeber garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm an den Auftraggeber übermittelten Daten (Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die jeweilige Nutzung verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Kunde alle für die Veröffentlichung und Vervielfältigung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Auswertungs-Rechte zu besitzen.

11.3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die dem Auftragnehmer bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. Der Auftragnehmer darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber schließen. Andernfalls trägt der Auftragnehmer sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.

11.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

11.5.Soweit der Auftraggeber über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes (Zugangsdaten) verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für einen Missbrauch der Zugangsdaten.

12. Schlussbestimmungen

12.1.  Die Beziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

12.2. Soweit der Vertrag oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.